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Deutsch - Indonesische Gesellschaft im

Rhein - Neckar Raum e.V.

Puppe

 

Nächstes DIG - Treffen am:
25.Juli

Grillfest
 

DIG bei Facebook

 

Anschrift:
DIG Rhein-Neckar, Gewerbstraße 21, 68309 Mannheim

 

Herzlich willkommen

bei der Deutsch - Indonesischen Gesellschaft im Rhein - Neckar - Kreis. Die DIG ist eine unabhängige Vereinigung in Deutschland und fördert durch Aktivitäten in der Öffentlichkeit die vielfältigen Beziehungen zwischen Deutschland und Indonesien.

Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Verständigung zwischen Indonesien und Deutschland, insbesondere im kulturellen und wissenschaftlichen Bereich durch Vorträge, Ausstellungen, Konzerte, und Aktivitäten gleichen Charakters, durch die die Allgemeinheit selbstlos gefördert wird.

Hierdurch sollen persönliche Begegnungen zwischen Indonesiern und Deutschen ermöglicht und der Gedankenaustausch zwischen Menschen beider Länder angeregt werden.

Grillfest

25. Juli 2020 ab 15:00 Uhr

Vogelstang

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Liebe Mitglieder,

mit der Absage von Veranstaltungen, Gruppentreffen wird dazu beigetragen die Verbreitung des Virus

abzuschwächen, einzugrenzen und zu verlangsamen.

Auf Grund dessen haben wir, DIG Rhein-Neckar e.V., eine besondere Verantwortung gegenüber unseren

Mitmenschen und mit schweren Herzen die angesetzte Mitgliederversammlung am 13.03.2020

abgesagt. Wir hoffen, die Absage hat Euch noch rechtzeitig erreicht.

Wir möchten Euch via Email und Post herzlich grüßen, und ein paar Informationen weitergeben:

 

1. Mitgliederversammlung.

Mit dem Verbot des Aufenthalts im öffentlichen Raum, von Veranstaltungen und sonstigen

Ansammlungen wird die Mitgliederversammlungen auf einen späteren Termin verschoben. Wann dies

sein wird, ist noch offen.

 

2. Mitgliederbeitrag 2020/21.

Der Mitgliedsbeitrag 2020/21 werden wir im April abbuchen.

Barzahler, bitte überweist Euren Beitrag. Bankverbindung siehe unten.

 

3. DIG-Treffen.

Wenn sich die Lage normalisiert, können wir uns wieder treffen.

 

4. DIG-Grillfest.

Unser jährliches Grillfest in Heddesheim ist für den 25.07.2020 reserviert. Ob dies stattfinden kann,

werden wir Euch mitteilen.

Wir hoffen auf Euer Verständnis. Bei Rückfragen könnt ihr uns gerne kontaktieren.

In dieser bewegten Tagen wünschen wir Euch allen eine gute Gesundheit und alles Gute.

 

Herzliche Grüsse,

Euer Vorstand

 

Karaoke und Angklung

Freitag, den 14. Februar ab 19:00 Uhr

Alle sind herzlich eingeladen zu diesem Vereinsabend.

 

Weihnachtsfeier

DIG – Weihnachtsfeier  

„Karaoke, poco poco und vieles mehr“

Freitag, den 06. Dezember ab 19:00 Uhr

Liebe Vereinsmitglieder und Freunde,

wir möchten Euch ganz herzlich einladen, an der diesjährigen Weihnachtsfeier teilzunehmen.

Lasst uns gemeinsam einen gemütlichen Abend verbringen und die besinnliche Zeit willkommen heißen.

Über mitgebrachte Speisen würden wir uns sehr freuen, um auch an diesem festlichen Abend ein ansehnliches Buffet anbieten zu können.

 

Dokumentarfilmabend

Freitag, den 08. November 2019 um 19:00 Uhr

Liebe Mitglieder und Freunde der DIG,

zu unserem Vereinstreffen möchte ich recht herzlich einladen. In gemütlicher Runde möchten wir uns gemeinsam ein oder zwei Dokumentarfilme ansehen.

 

Gemütliches Beisammensein mit Angklung

Freitag, den 11. Oktober 2019 um 19:00 Uhr

Liebe Mitglieder und Freunde der DIG,

zu unserem Vereinstreffen möchte ich recht herzlich einladen. In gemütlicher Runde, umrahmt von Angklung-Musik, bietet sich wieder einmal die Gelegenheit anregende Gespräche zu führen.

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Klebreis, Schlangen und die Khmer

Reiseeindrücke aus dem Isaan und Nord-Thailand

 

von Winny Riedel-Kanu

Freitag, 13. September 2019, 19.00 Uhr

Deutsch-Indonesische Gesellschaft im Rhein-Neckar-Raum e.V.

Freizeitstätte Bürgerverein Vogelstang,

Freiberger Ring 12, 68309 Mannheim-Vogelstang

 

Thailand ist eines der attraktivsten Reiseziele in Südostasien. Winny Riedel-Kanu
bereist das Land schon seit 1982, meistens abseits der ausgetretenen Touristenpfade.
Sie feiert mit thailändischen Freunden das Lichterfest Loy Kratong und ist zur
Einweihung eines Tempels in Wichian Buri eingeladen.
Der touristisch noch kaum erschlossene Isaan, wie der Nordosten von den Thais
auch genannt wird, ist die ärmste Region des Landes. Hier sprechen nur wenige
Leute Englisch. In Phimai besichtigt Winny Riedel-Kanu den bekannten Khmer-
Tempel Prasat Hin und Thailands größten Banyan-Baum. Sie bewundert in Khon
Kaen den Tempel Nong Waeng und wundert sich über Dinosaurier, die sich überall in
der Stadt tummeln. Bei einer Show mit giftigen Königskobras im Dorf Ban Kok Sa-
Ngar ist sie die einzige europäische Touristin.
Die Straße durch die Berge über Soppong nach Mae Hong Son hat 1864 Kurven.
Winny besucht Tropfsteinhöhlen, schlendert über malerische Märkte und fährt mit
einer Bekannten auf dem Motorrad zu einem Dorf, das von Soldaten der Kuomintang
gegründet wurde und zu einem Bergstammdorf der Hmong.
 

 

 

Einladung zum DIG –Grillfest

Samstag, den 20. Juli 2019ab 15:00 Uhr

Liebe Mitglieder und Freunde der DIG und solche die es werden wollen. Wie jedes Jahr feiern wir auch 2018 traditionsgemäß unser Grillfest. Wie bereits im Vorjahr wird es wieder in Heddesheim stattfinden

Wo?

Grillplatz neben der Freizeithalle, Großsachsener Straße 35, 68543 Heddesheim

Was wird geboten?

Gemütliche Atmosphäre, zwei Grills, überdachte Sitzmöglichkeiten, toller Kinderspielplatz, große Wiese (Fußball etc.) und geeignete Parkmöglichkeiten.

Zu beachten gilt:

Alle Teilnehmer am Grillfest sollten, wie in der Vergangenheit auch, Getränke, Grillgut, Besteck und Geschirr selbst mitbringen.

Gerne freuen wir uns über mitgebrachte Salate, Fingerfood oder Kuchen.

Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen, unterhaltsame Stunden und schönes Sommerwetter!

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Zschommler

 

 

Idul-Fitri Nachfeier

Freitag, den 14. Juni 2019 um 19:00 Uhr

Liebe Mitglieder und Freunde der DIG,

zu unserem Vereinstreffen möchte ich recht herzlich einladen.

Über kleine kulinarische Beiträge für unser gemeinsames Buffet würden wir uns sehr freuen.

Vortrag „Kota Tua, ein Rundgang im historischen Jakarta“

von Stephan Stein

Freitag, den 10. Mai 2019 um 19:00 Uhr

Liebe Mitglieder und Freunde der DIG,

zu unserem Vereinstreffen möchte ich recht herzlich einladen. Der Vortrag des heutigen Abends behandelt Kota Tua, das alte Jakarta in der Zeit der holländischen Vereinigten Ostindischen Companie (VOC), damals Batavia genannt. Nach einem kurzen Abriss der Geschichte der VOC reisen wir mit dem Segelschiff nach Batavia. Dort besuchen wir noch vorhandene Strassenzüge, Kanäle, Lagerhäuser, Hafenanlagen, Kirchen, Moscheen und chinesische Tempel aus dieser Zeit.

 

DIG-Treffen im April 2019

Spieleabend und gemütliches Beisammensein  

Freitag, den 12. April um 19:00 Uhr.

Neujahrsempfang der Stadt Mannheim

Am Sonntag (06.01.2018) ist die DIG mit einem Infostand beim Neujahrsempfang der Stadt Mannheim 2019 im Rosengarten vertreten. Ab 10:30 Uhr ist der Stand auf Ebene 0 unter der Standnummer 199 zu finden. Wir freuen uns auf euren Besuch. Beim diesjährigen Empfang nehmen wir nicht am Bühnenprogramm teil.

Herzliche Grüße,

Like E. Gottwald

Vorsitzende der DIG Rhein-Neckar e.V.

Einladung zum DIG Treffen Februar

Wichtiger Hinweis: Um zukünftig sicher auf der Vogelstang parken zu können, bitten wir darum Parkscheiben in ihr Fahrzeug zu legen. Hinzu bitten wir darum, falls möglich, eigenes Geschirr und Besteck mit zu bringen.


 

 

Satzung

SATZUNG der DEUTSCH - INDONESISCHEN GESELLSCHAFT IM RHEIN - NECKAR - RAUM e.V.

Die Deutsch - Indonesische Gesellschaft im Rhein - Neckar - Raum e.V. (des Landes Baden - Württemberg, Bundesrepublik Deutschland) ist ein Verein zur Förderung der Freundschaft und der internationalen Gesinnung und Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und zur Förderung des Völkerverständigungsgedankens zwischen den Bürgern der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indonesien.

 

Allgemeines

§1 Gründung, Name und Sitz des Vereins

1.)

Der Verein wurde am 02. März 1985 in Heidelberg gegründet und führt den Namen "Deutsch - Indonesische Gesellschaft im Rhein-Neckar-Raum e.V.", (abgekürzt: DIG Rhein-Neckar e.V.). Die Gesellschaft hatte ursprünglich ihren Sitz in Heidelberg und war beim Amtsgericht Heidelberg in das Vereinsregister eingetragen.

2.)

Am 11.02.1999 hat die Mitgliederversammlung beschlossen den Sitz des Vereins nach Mannheim zu verlegen und beim Amtsgericht Mannheim in das Vereinsregister einzutragen.

Der Name des Vereins bleibt erhalten :

"Deutsch - Indonesische Gesellschaft im Rhein - Neckar - Raum e.V.", (abgekürzt: DIG Rhein - Neckar e.V.).

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Mannheim und ist beim Amtsgericht Mannheim in das Vereinsregister eingetragen.

 

§2 Aufgaben und Ziele des Vereins

1.)

Die Deutsch - Indonesische Gesellschaft im Rhein - Neckar - Raum e.V. hat die Aufgabe, die Freundschaft, die Völkerverständigung und Zusammenarbeit in allen Bereichen zwischen den Bürgern der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indonesien zu fördern. Die Gesellschaft will ihre Unabhängigkeit gegenüber den Regierungen, Verwaltungen, Konfessionen, Rassen und politischen Parteien jederzeit wahren. Sie setzt sich für den Ausbau, die Förderung und die Sicherung der freundschaftlichen Beziehungen zur Republik Indonesien ein.

2.)

Die Deutsch - Indonesische Gesellschaft im Rhein - Neckar - Raum e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstige Zwecke" der Abgabenordnung (AO1977) und nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr

a)

Stiftung und Belebung freundschaftlicher Beziehungen zwischen Deutschen und Indonesiern, u.a. Förderung der zur Ausbildung in der Bundesrepublik Deutschland weilenden Indonesier;

b)

Förderung von Städtepartnerschaften sowie von Partnerschaften von verschiedenen Kultur - und wissenschaftlichen Institutionen beider Länder

c)

Vermittlung von Kenntnissen über Indonesien auf allen Gebieten

d)

Förderung und Durchführung wissenschaftlich - kultureller Veranstaltungen.

 

§3 Mitgliedschaft

Die Mitglieder in der Gesellschaft setzen sich zusammen aus:

1. Ehrenmitgliedern

2. Ordentlichen Mitgliedern

3. Kooperativen Mitgliedern

Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und nicht vererblich. Die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte kann nicht einem   anderen überlassen werden.

 

§4

1.)

Ehrenmitglieder sind Personen, die von Amts wegen und / oder wegen ihrer Aktivitäten für die Entwicklung und das Fortbestehen der Gesellschaft von Bedeutung sind.

2.)

Ordentliche Mitglieder sind Personen, die die Aufgaben und Ziele der Gesellschaft freiwillig als eigene wahrnehmen und vertreten.

3.)

Kooperative Mitglieder sind Körperschaften (juristische Personen), die bereit sind, die Durchführung und Wahrnehmung der Aufgaben und Ziele der Gesellschaft zu unterstützen.

 

§5 Berufung und Beitritt

1.)

Ehrenmitglieder werden im Einvernehmen mit dem Betroffenen von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit berufen.

2.)

Ordentliche Mitglieder sind Personen, die die Beitrittserklärung an die Gesellschaft abgegeben haben. Mit der unterschriebenen Beitrittserklärung erkennt das betreffende Mitglied die Satzung der Gesellschaft als für sich verbindlich an.

3.)

Kooperative Mitglieder können Körperschaften oder juristische Personen sein, die der Gesellschaft freiwillig beitreten und sie unterstützen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Beendigung der Mitgliedschaft

 

§6 Ableben

Mit dem Tode des Mitglieds endet die Mitgliedschaft in der Gesellschaft.

 

§7 Austritt

Der Austritt aus der Mitgliedschaft ist jederzeit möglich. Der Austritt muß schriftlich dem Vorstand erklärt werden. Unmittelbar mit dem Austritt enden alle satzungsgemäßen Verbindlichkeiten zwischen der Gesellschaft und dem Mitglied.

 

§8 Ausschluss wegen Beitragsrückstand

Mitglieder, die ihre Beiträge innerhalb von zwei Kalenderjahren nicht bezahlt und die Stundung nicht rechtzeitig beantragt haben, werden durch den Vorstand als Mitglied ausgeschlossen. Damit enden alle satzungsgemäßen Verbindlichkeiten zwischen der Gesellschaft und dem Mitglied.

 

§9 Ausschluss

Der Ausschluss von Mitgliedern erfolgt durch die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes. Werden Mitglieder durch den Beschluss der Mitgliederversammlung aus der Gesellschaft ausgeschlossen, so enden unmittelbar mit dem Ausschluss satzungsgemäße Verbindlichkeiten zwischen der Gesellschaft und dem Mitglied.

 

§10 Organe der Gesellschaft

Die Organe der Gesellschaft bestehen aus:

1.

der Mitgliederversammlung ;

2.

dem Vorstand;

3.

dem Kuratorium.

 

§11 Mitgliederversammlung

1.)

Beschlussfassendes Organ der Gesellschaft ist die Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung soll grundsätzlich einmal jährlich und zwar innerhalb des ersten Quartals des neuen Geschäftsjahres vom Vorstand einberufen werden. Die Einladung zur Mitgliederversammlung soll schriftlich 14 Tage vor dem Termin erfolgen.

2.)

Die Mitgliederversammlung muss durchgeführt werden, wenn ein Drittel der gesamten Mitglieder erschienen sind. Wenn das Quorum (die Zahl der erschienenen Mitglieder) nach der wiederholten Einberufung nicht erreicht wird, muss die Mitgliederversammlung durchgeführt werden, ungeachtet der Anzahl der erschienenen Mitglieder.

3.)

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss durchgeführt werden, wenn zwei Drittel der Vorstandsmitglieder oder ein Drittel aller Mitglieder die Einberufung der Versammlung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt.

4.)

Jedes anwesende Mitglied hat nur eine Stimme. Außer bei einer Satzungsänderung werden alle Beschlüsse der Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit der in der Versammlung vertretenen Stimmen gefasst. Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung der Versammlung bezeichnet wird, oder zum Beginn der Versammlung in die Tagesordnung aufgenommen wird.

5.)

Zur Beschlussfassung über eine Satzungsänderung müssen zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder in der Versammlung anwesend bzw. vertreten sein. Die Abstimmung muss eine Mehrheit von drei Vierteln der in der Versammlung anwesenden bzw. vertretenen Mitglieder ergeben. Ist bei der Entscheidung über Satzungsänderungen die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, so ist innerhalb von vier Wochen eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der Teilnehmer beschlussfähig ist.

6.)

Betreffend Abs. 4 und 5 können die nicht erschienenen Mitglieder bei der Abstimmung mit einer schriftlich ausgestellten Vollmacht durch ein anwesendes stimmberechtigtes Mitglied vertreten werden.

7.)

Die Protokollierung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung erfolgt durch den Schriftführer. Bei Abwesenheit des Schriftführers wird durch die Mitgliederversammlung ein kommissarischer Schriftführer bestimmt.

 

§12 Aufgaben der Mitgliederversammlung

Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind :

1.) Alle Beschlüsse über Vereinsangelegenheiten satzungsgemäß zu treffen;

2.) Vorstandsmitglieder in geheimer Abstimmung zu wählen, sofern mehr als eine Kandidatur vorliegt;

3.) Ehrenmitglieder zu berufen;

4.) über den Ausschluss von Mitgliedern zu bestimmen;

5.) die Geschäfts - und Kassenberichte des Vorstandes entgegenzunehmen;

6.) dem Vorstand die Entlastung zu erteilen;

7.) über Satzungsänderungen zu bestimmen;

8.) die Höhe der Mitgliedsbeiträge festzusetzen;

9.) zwei Kassenrevisoren zu bestellen.

 

§13 Der Vorstand

1.) Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus:

1.1.

dem Vorsitzenden

1.2.

dem stellvertretenden Vorsitzenden

1.3.

dem Schriftführer

1.4.

dem Schatzmeister

1.5.

drei Beisitzern.

2.)

Die Amtsdauer des Vorstandes beträgt zwei Jahre. Die Wahl der Vorstandsmitglieder erfolgt in geheimer Abstimmung durch die Mitgliederversammlung, sofern mehr als eine Kandidatur vorliegt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus, so muss ein neues Vorstandsmitglied von der Mitgliederversammlung gewählt werden. Die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder ist ehrenamtlich.

3.)

Die Vorstandssitzungen finden nach Bedarf, mindestens einmal jährlich, statt. Zeit und Ort der Vorstandssitzungen werden vom Vorsitzenden festgesetzt. Die Beschlüsse des Vorstandes erfolgen mit Stimmenmehrheit der Anwesenden.

4.)

Der Vorsitzende, der Schriftführer und der Schatzmeister führen die Geschäfte der Gesellschaft. Der Vorsitzende ist in jedem Fall geschäftsführender Bevollmächtigter. Im Falle seiner Verhinderung ist der stellvertretende Vorsitzende bevollmächtigt.

 

§14 Aufgaben des Vorstandes

1.)

Der Vorstand ist verpflichtet, die Interessen der Gesellschaft wahrzunehmen. Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter, die die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich vertreten.

2.)

Der Vorstand hat die Einhaltung der Satzung zu überwachen und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung durchzuführen.

3.)

Der Vorstand entscheidet über die Durchführung der Aktivitäten der Gesellschaft, sofern diese mit dem Zweck der Gesellschaft und den Beschlüssen der Mitgliederversammlung übereinstimmen.

4.)

Der Vorstand hat die Geschäfts- und Kassenberichterstattung der Gesellschaft vor der Mitgliederversammlung gewissenhaft einzuhalten.

5.)

Der Vorstand hat die Zeit und den Ort der Mitgliederversammlung zu bestimmen.

6.)

Der Vorstand hat die Mitglieder des Kuratoriums aus dem Kreis der Mitglieder zu berufen.

7.)

Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme von ordentlichen und kooperativen Mitgliedern.

 

§15 Das Kuratorium

Das Kuratorium besteht höchstens aus zehn Personen. Seine Mitglieder werden vom Vorstand aus dem Kreis der Mitglieder berufen. Das Kuratorium soll den Vorstand bei seinen Aufgaben unterstützen und beraten. Die Tätigkeit der Kuratoriumsmitglieder ist ehrenamtlich.

 

§16 Finanzierung und Gemeinnützigkeit

1.)

Die zur Durchführung der Aufgaben der Gesellschaft erforderlichen finanziellen Mittel werden durch Beiträge, freie Spenden und Zuschüsse von Behörden aufgebracht. Die Ehrenmitglieder werden von der Beitragsleistung freigestellt.

2.)

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§17 Beiträge

Die Beitragshöhe wurde von der Mitgliederversammlung festgesetzt und beträgt jährlich :

1.) Ordentliche Mitglieder EUR 20,-

2.) Ehepaare mit Familienangehörigen unter 18 Jahren EUR 30,-§18

3.) Studenten, Schüler, Erwachsene ohne eigenes Einkommen EUR 10,-

4.) Kooperative Mitglieder EUR 100,-

Die Beiträge werden spätestens im März erhoben.

Neben den Mitgliedsbeiträgen wird keine Aufnahmegebühr erhoben.

Der Vorstand ist ermächtigt den Beitrag in Härtefällen zu ermäßigen.

 

§18

1.)

Der Vorstand ist für Einnahme und Verwendung der Beiträge, Spenden und Zuschüsse verantwortlich. Die Geldanlagen sowie Kündigung und Abhebung von Geldern der Gesellschaft dürfen nur mit Unterschrift eines Vorsitzenden und des Schatzmeisters vollzogen werden.

2.)

Der Vorstand ist verpflichtet, der Mitgliederversammlung einmal jährlich Kassenbericht zu erstatten. Der Kassenbericht ist von dem Bevollmächtigen, dem Schatzmeister und den Revisoren zu unterzeichnen.

3.)

Die Revisoren sind verpflichtet, mindestens einmal jährlich, die Kasse zu prüfen, das Ergebnis schriftlich niederzulegen, eine Abschrift dem Vorstand zuzustellen und außerdem in der nächsten Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten.

 

§19 Vereinsvermögen

1.)

Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht eigenwirtschaftliche Zwecke.

2.)

Das Vermögen der Gesellschaft ist satzungsgemäß nur für Vereinszwecke bestimmt. Es darf keine Person durch Verwaltungsaufgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.

3.)

Im Falle der Auflösung der Gesellschaft fällt das Vereinsvermögen an das Deutsche Rote Kreuz, das es unmittelbar und ausschließlich zur Förderung der Aufgaben des Indonesischen Roten Kreuzes zu verwenden hat.

§20 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand der Gesellschaft ist in Mannheim.

 

§21 Auflösung

Die Gesellschaft kann durch den Beschluss der Mitgliederversammlung unter Zustimmung von mindestens vier Fünfteln der erschienenen Mitglieder aufgelöst werden.

 

 

Die ursprüngliche Satzung der Deutsch - Indonesischen Gesellschaft im Rhein - Neckar - Raum wurde am Samstag, 30. März 1985, von der ersten Mitgliederversammlung der Gesellschaft einstimmig angenommen. Diese trat seit den zur Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Heidelberg vorgenommenen Änderungen / Ergänzungen in Kraft.

Die Satzungsänderung ist in der Mitgliederversammlung vom 11.02.1999 in vorstehender Fassung verabschiedet worden. Sie tritt ab der Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Mannheim in Kraft.

Die vorliegende Form der Satzung der Deutsch-Indonesischen Gesellschaft im Rhein-Neckar-Raum wurde den derzeit geltenden Regeln der deutschen Rechtschreibung angepasst und ist nur informativ.

Heddesheim, im Februar 2010